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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

das Kleingedruckte bei uns

§1 Vertragsabschluss
Dem Mieter wird ein Mietvertrag (Auftragsbestätigung) in 2 Ausfertigungen übersendet. Bei Verträgen per Email / Fax / WhatsApp wird 1 Vertrag versendet. Eine unterschriebene Kopie des Vertrages ist innerhalb von 3 Tagen zurück zu senden. Bei kurzfristigen Buchungen, bis zum nächsten Tag bzw. am gleichen Tag. Erfolgt keine Rücksendung ist der Vermieter berechtigt die Attraktion anderweitig zu verbuchen. Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Rücksendung der Auftragsbestätigung gegenüber dem Vermieter besteht nicht. Mit Absenden des unterschriebenen Auftrages zum Vermieter wird der Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam. Telefonische Zusagen werden nicht akzeptiert.
 
§2 Abholung / Lieferung / Rückgabe / Strom
- Selbstabholer:
Selbstabholung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, ist am Tag der Veranstaltung um zwischen 7:00 und 8:00 Uhr. Der Mieter entrichtet bei Abholung den Gesamtbetrag in bar zuzüglich eine Kaution in Höhe von 50,- Euro. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordentlich gepackter und Rückgabe sauberer Spielgeräte an den Mieter. Entsprechende Packanleitungen finden Sie auf unserer Homepage.
- Lieferkosten:
Unsere Lieferkosten belaufen sich auf 1,45 Euro pro angefangenen gefahrenen Kilometer.
Berechnet werden 2 Fahrstrecken, sprich Lieferung + Abholung)
Bei einer Fahrstrecke von 10km (einfach Webstrecke) berechnen wir für die Lieferung und Abholung eine pauschale von 35,- Euro.

Bei Fahrten mit Anhänger wie z.B Karussell oder Bungee Trampolin berechnen wir zusätzlich pro gefahrenen Kilometer 1,00 Euro. Im Umkreis von 10km ab Lager berechnen wir einen Pauschalpreis von 30,- Euro.
- Ent- und Beladen beim Kunden:
Bei größeren Attraktionen stellt der Mieter 1 - 3 kräftige Helfer die beim Auf- und Abbau behilflich sind.
- Rückgabe:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart erfolgt die Rückgabe nach der Veranstaltung zwischen 20:00 und 21:00 Uhr. Durch verspätete Rückgabe oder Beschädigung der Spielgeräte die durch den Mieter entstanden sind, haftet der Mieter im vollen Umfang gegenüber dem Vermieter, sprich Nutzungsausfall für den darauffolgenden Tag.
- Stromanschluss.
Beim Einsatz aller aufblasbaren Spielgeräte und sonstiger elektrischer Geräte wird jeweils ein separater Stromanschluss 230V. / 16Amp. benötigt. Der Mieter hat für ein geeignetes Verlängerungskabel / Kabeltrommel zu sorgen. Eventuelle Anschlusskosten gehen zu Lasten des Mieters. Ein Branding / Bekleben unserer Eventmodule ist grundsätzlich untersagt. Eine Anbringung von Werbebanner ist bei bestimmten Geräten nur nach Absprache möglich. Reinigungskosten durch Bekleben gehen zu Lasten des Mieters.
 
§3 Preise & Zahlungen
- Preise
Bei den angegebenen Preisen auf unserer Homepage handelt es sich um Tagesmietpreise (Endpreise) (8:00 Uhr - 20:00 Uhr). Zubehör für unsere Fun Food Maschinen ist käuflich zu erwerben. Zeitlich begrenzte Mietpreise für 3 bzw. 6 Std. sind bei den jeweiligen Artikeln angegeben.
- Zahlungen:
Unseren Zahlungshinweis finden Sie auf Ihrem Angebot sowie auf jeder Rechnung.
Bei nicht einhalten der Zahlungsfrist berechnen wir für die 1. Mahnung eine Gebühr von 5,00 Euro. Bei mehr als 14 Tage Zahlungsverzug ab der 1. Mahnung leiten wir ohne weitere Anschreiben das gerichtliche Mahnverfahren ein.
 
§4 Betreuung / Beschädigungen / Diebstahl:
- Betreuung:
Sofern der Mieter keine Betreuung von uns gebucht hat, hat der Mieter für die gesamte Zeit in der die der Attraktion betrieben wird, für eine permanente Betreuung Sorge zu tragen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass z.B. Hüpfburgen ordnungsgemäß im Boden verankert sind und aufblasbare Attraktionen nicht durch zu viele Kinder überlastet werden.
- Aktionen die automatisch nur durch uns betreut werden:
Unser Betreuungspersonal ist berechtigt einzelne Kinder von einer Aktion auszuschließen wenn sie mehrfach negativ auffallen. Bei starken Regen oder aufkommenden Wind kann die Aktion vom Betreuungspersonal abgebrochen werden. Die Betreuungsperson hat darauf zu achten, dass die Attraktion nicht überlastet wird und stets ordnungsgemäß am Boden verankert ist.
- Beschädigungen:
Bei Beschädigungen an einem Eventmodul hat der Mieter umgehend den Vermieter zu informieren. Telefon 0173 - 1988304
Ist die Beschädigung so stark das die Sicherheit nicht mehr Gewährleistet ist, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter haftet für die von ihm gemieteten Gegenstände gegen Verlust, Zerstörung und Beschädigung, auch soweit dies auf Zufall beruht. Diese Sorgfaltspflicht beginnt bei Abholung / Übernahme vom Lager des Vermieters, bis zur Rückgabe an den Vermieter. Dieses gilt für Schäden an Spielgeräten und sonstigem Material, die aufgrund unsachgemäßer Handhabung, mangelnder Sorgfalt oder fehlender Aufsicht entstehen können.
-Diebstahl:
Der Mieter haftet im vollen Umfang bei Diebstahl unserer Eventmodule sowie Zubehör. Hierzu zählt auch evt. der Umsatzausfall an Folgeaufträgen von anderen Kunden.
 
§5 Sorgfaltspflicht:
Bei mehrtägigen Veranstaltungen hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass die einzelnen Spielgeräte oder sonstiges Material und andere Mietgegenstände trocken zu lagern und vor Zugriff nicht befugten Personen zu schützen. Für etwaige Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung sowie mangelnde Beaufsichtigung entstehen, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter im vollen Umfang ersatzpflichtig.
 
§6 Reinigung:
Sämtliche Geräte sind nach der Benutzung zu reinigen. Die genauen Schritte zur Reinigung können Sie aus den jeweiligen Anleitungen entnehmen. Diese werden bei Selbstabholung dem Mieter ausgehändigt. Hüpfburgen und andere aufblasbare Eventmodule sind nach Ende der Veranstaltung mit einem handelsüblichen Handfeger (Besen) auszufegen. Eventuelle Rückstände von Kinderschminkfarben mit einem feuchten Tuch abwischen. Bei Nachreinigung berechnen wir 50,- € je angefangene Stunde, zzgl. LKW Planenreiniger pro angefangenen Ltr. 17,- €)
Bei allen elektrischen Geräten ist nach beigefügter Anleitung zu reinigen. (Popcorn-, Zuckerwatte-, Slusheis Maschine, Crepes Eisen)
Für nicht gereinigte Geräte berechnen wir 50,- € pro Gerät. Für nicht zurückgegebene Anleitungen berechnen wir 5,- Euro je Anleitung.
 
§7 Stornierung / Reduzierung des Auftrages vom Auftraggeber:
Je nach Zeitraum bis zur Veranstaltung ist folgender Teilbetrag des Mietzins zu entrichten.
- bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung / Mietdatum in Höhe von 30% des Mietpreises.
​- bis zum 21. Tag vor der Veranstaltung / Mietdatum in Höhe von 50% des Mietpreises.
​- bis zum 7. Tag vor der Veranstaltung / Mietdatum in Höhe von 80% des Mietpreises.
​- kurzfristige Absagen vor der Veranstaltung / Mietdatum unter 7 Tagen werden mit 100% berechnet.
 
§8 sonstige Vereinbarung:
Der Mieter stellt den Vermieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Mitarbeiter, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstigen Dritten für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Geräte und der Zugänge zu den Geräten stehen, es sei denn, das schadenstiftende Ereignis wäre von Vermieter grob fahrlässig verschuldet. Bei Absage durch den Vermieter verzichtet der Mieter eigene Haftpflichtansprüche gegenüber dem Vermieter.
 
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Lehrte. Stand: 01.08.2022